Zwangsversteigerungen im Landkreis Regensburg
Im Landkreis Regensburg sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Regensburg
- Zweifamilienhaus22. Oktober 2026Zweifamilienhaus in Sinzing93161 SinzingAmtsgericht Regensburg439.000 €
- Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung & Doppelgarage23. Oktober 2026Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung & Doppelgarage in Schierling84069 SchierlingAmtsgericht Regensburg480.000 €
- Zweifamilienhaus29. Oktober 2026Zweifamilienhaus in Wenzenbach93173 WenzenbachAmtsgericht Regensburg740.000 €
- zwei Einfamilienhäuser10. November 2026zwei Einfamilienhäuser in Barbing93092 BarbingAmtsgericht Regensburg470.000 €
- Einfamilienhaus10. November 2026Einfamilienhaus in Barbing93092 BarbingAmtsgericht Regensburg480.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Regensburg
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Regensburg?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Regensburg 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Regensburg?
Der nächste Termin ist am 22. Oktober 2026 um 08:45: Zweifamilienhaus in Sinzing, Amtsgericht Regensburg.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Regensburg zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Regensburg. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Regensburg?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 480.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.